Liebe Vereinsmitglieder,
wir erinnern an die pflichtgemäße Meldung an das Veterinäramt.
Wichtig: Jeder Standort von Bienenvölkern muss von euch dem jeweils zuständigen Veterinäramt gemeldet werden!
Das Amt kann empfindliche Bußgelder verhängen, wenn es auf nicht gemeldete Bienenstände aufmerksam gemacht wird. Grund für diesen deutlichen Hinweis ist, dass im Seuchenfall nur erfolgreich Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, wenn rund um den Seuchenherd die Lage von benachbarten Ständen ermittelt werden kann.
Wie wichtig dies ist, hat der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut im Rheingau-Taunus-Kreis gezeigt, wo eine sehr aufwändige Sanierung (einschließlich der Ermittlung der Besitzer von nicht gemeldeten Völkerstandorten!!!) stattfinden musste.
Dem Veterinäramt muss entsprechend der Bienenseuchenverordnung gemeldet werden:
1. Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeit des Imkers
2. Genaue Lage des Standes (mit Angabe der GPS-Daten)
3. Aktuelle Anzahl der Völker.Wie finde ich den Längen- und Breitengrad meiner Bienen-Standorte, eine
Anleitung.
Für Standortmitteilungen außerhalb des MTK müsst ihr das dort zuständige Veterinäramt informieren und bitte nicht vergessen den Vorstand in Kopie zu setzen. Die Anschriften der hessischen Veterinärämter findet ihr hier.
Innerhalb des Main-Taunus-Kreises haben wir euch die Mitteilung vereinfacht. Dazu braucht ihr nur die nachfolgenden Felder des Formulars auszufüllen und abzuschicken.